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	<title>gisela streit</title>
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	<pubDate>Mon, 25 Jul 2011 11:04:52 +0000</pubDate>
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		<title>Rückwirkende Zuordnung von Bauleistungen zum Unternehmen</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Oct 2007 07:58:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach  richtlinienkonformen Verständnis kann ein Unternehmer Bauleistungen füür ein Gebäude, das er sowohl für Zwecke seiner besteuerten Umsätze als auch für Zwecke außerhalb seines Unternehmens nutzt, insgesamt oder teilweise seinem Unternehmen zuordnen.
 Lt. Urteil des FG Baden-Württemberg v.28.09.06, Az. 14 K 396/04, muss er sich jedoch in dem Besteuerungszeitraum entscheiden, in dem  die Steuer für die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach  richtlinienkonformen Verständnis kann ein Unternehmer Bauleistungen füür ein Gebäude, das er sowohl für Zwecke seiner besteuerten Umsätze als auch für Zwecke außerhalb seines Unternehmens nutzt, insgesamt oder teilweise seinem Unternehmen zuordnen.</p>
<p> Lt. Urteil des FG Baden-Württemberg v.28.09.06, Az. 14 K 396/04, muss er sich jedoch in dem Besteuerungszeitraum entscheiden, in dem  die Steuer für die Bauleistungen und zeitgleich auch der Vorstuerabzug entstehen. Diese Sofortentscheidung soll aus den Rechnungen für die Bauleistungen erkennbar sein.</p>
<p>Dieser Beitrag wurde in der Septembeausgabe von &#8220;Mandatsbearbeitung professinell &#8221; /IWW-Verlag veröffentlicht.</p>
<p>Veröffentlichung hier im November!</p>
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